Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert:

„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 25. Juni 2021.

Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt, wobei die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft sind. Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.“

Unsere Stellungnahme

Im Folgenden nehmen wir, die AWO OWL, Stellung zum LkSG und äußern klar unsere Erwartungen an unsere Lieferant:innen und Dienstleister:innen:

Hier gelangen Sie zu unserer Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

Hier gelangen Sie zu unserem Verhaltenskodex für unsere Lieferant:innen / Dienstleister:innen.

Wie können Sie einen Hinweis geben?

Zusätzlich geben wir Ihnen hier die Möglichkeit, uns in unserem Vorhaben, die Menschenrechtslage und Umweltbedingungen zu verbessern, zu unterstützen, indem Sie uns mit sachdienlichen Hinweisen befähigen zu handeln. Dies können Sie auf folgenden Wegen tun:

1. Online-Eingabe:

Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein! Sie werden beim Klick auf diesen Link ohne Umwege zur Eingabemaske weitergeleitet.

2. Telefonisch Hotline, persönliche Terminvereinbarung:

+49 (0) 211 / 972 635 23

3. Postalisch an:

net.ter GmbH
Interne Meldestelle LkSG für AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
Kaistr. 5
D-40221 Düsseldorf

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Hinweise vertraulich und unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Wünschen Sie eine qualifizierte Rückmeldung, ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse erforderlich.

Unser Jahresbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Betrifft das Jahr 2023