Mitgliederverband

Unterstützung und Engagement für Menschen

Die AWO gründete sich nach den verheerenden Folgen des Ersten Weltkrieges. 1919 rief die Sozialdemokratin Marie Juchacz in der SPD den sogenannten “Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt” ins Leben und legte somit den Grundstein für die sozialdemokratische Wohlfahrtsorganisation der Arbeiterbewegung. Die AWO zählt heute zu den sieben Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Das oberste Ziel der AWO ist es, sozial benachteiligten Menschen, ganz gleich, ob es sich um Kinder, Erwachsene, Senior:innen, Menschen mit Behinderung, Arbeits- und Wohnungslose oder Menschen mit Migrationshintergrund handelt, beim Leben in der Gesellschaft zu unterstützen und sie in ihrem Empowerment zu fördern.

Der Mitgliederverband auf einen Blick

Die AWO ist dezentral organisiert und baut auf die persönliche Mitgliedschaft der Menschen in den noch traditionell vorhandenen Ortvereinen sowie auch in den neu aufgebauten Strukturen von AWO Ortsgruppen/Treffpunkten. Bundesweit gibt es 30 Bezirks- und Landesverbände, 397 Kreisverbände und 3.268 Ortsvereine sowie 300.265 Mitglieder, davon 72.453 ehrenamtliche Mitarbeitende und 242.069 im Hauptamt. In einzelnen Fällen gibt es noch Regionalverbände und Unterbezirke, die jedoch nur durch eine andere Benennung auffallen.

In den unterschiedlichen Gliederungen können auf verschiedenen Ebenen sozialwirtschaftliche Unternehmen betrieben werden und Dienstleistungen erbracht werden.

Die AWO vereint natürliche und juristische Personen im Rahmen des Vereinsrechts, auch eine persönliche Mitgliedschaft ist möglich.

Das AWO Grundsatzprogramm und das Verbandsstatut sind die Grundlagen des Ehren- und Hauptamtes.

Der Bundesverband

Alle Bezirks- und Landesverbände bilden den Bundesverband. Die Bundeskonferenz bildet hier das höchste Gremium. Getroffene Beschlüsse sind verbindlich für alle Gliederungen. Gebildet wird die Bundeskonferenz aus Mitgliedern des Präsidiums, dem Vorstand mit beratender Stimme, den Delegierten, die auf Bezirks- und Landesebene gewählt wurden, einem Beauftragten der korporativen Mitglieder und zwei Vertreter:innen des Bundesjugendwerks. Alle vier Jahre wird in der Bundeskonferenz das Präsidium gewählt. Dieses ist das Aufsichtsorgan der AWO und wählt den hauptamtlichen Vorstand (3 Mitglieder und wird für 5 Jahre gewählt). Der Bundesverband übernimmt die spitzenverbandlichen Aufgaben in der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene und vertritt dort die AWO in Gremien sowie auf politischer Ebene.

Der Bezirks-/Landesverband

In den einzelnen Bundesländern gibt es einen Landesverband (LV) oder mehrere Bezirksverbände (BV). Unter ihnen werden die Kreisverbände zusammengefasst. Sie vertreten die AWO auf Landesebene, auch in Gremien der Freien Wohlfahrtspflege und auf politischer Ebene.

Der Kreisverband

Zu den Kreisverbänden gehören die Ortsvereine (OV), die keinem Gemeinde- oder Stadtverband angehören. Zudem werden Gemeinde- und Stadtverbände eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt zu einem Kreisverband zusammengeführt.

Die Ortsvereine und -gruppen

Die AWO ist ein Mitgliederverband, bei dem sich Menschen aus einer Gemeinde, einem Orts- oder Stadtteil traditionell in einem Ortsverein zusammenschließen. An einigen Orten, die aus geschichtlichen Hintergründen keine Ortsvereine haben, sind Mitgliedschaften auf der Ebene des Kreisverbandes möglich.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Ortsvereinen um eingetragene Vereine (e.V.). Neben der rein ehrenamtlichen Tätigkeit können diese Dienste und Unternehmen betreiben.

Die traditionelle Ebene der Ortsvereine verzeichnet in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang ihrer Mitglieder. Hier wird vielerorts auf alternative Möglichkeiten gesetzt, sodass Ortsvereine aufgelöst werden und als Stützpunkte/Ortsgruppen weiterlaufen. Sie sind lose Zusammenschlüsse von Menschen, die an einem Ort gemeinsam etwas bewegen wollen. Ihre Mitgliedschaft liegt dann beim jeweiligen Kreisverband.

Das Bundesjugendwerk

Das AWO Jugendwerk ist die Kinder- und Jugendorganisation im Verband. Es würde 1978 gegründet. Kinder ab 7 Jahren können Mitglied werden und bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs aktiv mitwirken. Die Mitglieder des Jugendwerks können parallel Mitglied in der AWO sein.

Der Vorstand des Bundesjugendwerks wird alle zwei Jahre auf der Bundesjugendwerkskonferenz gewählt. Der Bundesvorstand vertritt die Interessen auf AWO Bundesebene, ist Vernetzungsebene der Gliederungen des Jugendwerks sowie Ansprechpartner für Probleme. Gleiches gilt für die Bezirks- und Landesjugendwerke auf ihrer jeweiligen Ebene.

Das AWO Verbandsstatut sieht vor, die Mitglieder des Jugendwerks langfristig auch als aktive AWO Mitglieder zu gewinnen und attraktive Angebote machen zu können.

Weitere Aufgaben des Jugendwerks können sein:

  • Träger von FSJ/BFD
  • Ausrichter von Ferienfreizeiten, Seminaren, Jugendgruppenleiterausbildungen und mobilen Spielangeboten
  • anerkannter Träger der Jugendhilfe und -politik durch die Mitgestaltung über die Kreis- und Landesjugendringe

Korporative Mitglieder

Seit 1965 ist es möglich korporatives Mitglied der AWO zu werden. Im Fokus stehen hier der Informations- und Erfahrungsaustausch, die Beratung und Fortbildung und die Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten. Auf allen Gliederungsebenen ist eine Mitgliedschaft möglich. Bei der Aufnahme ist es wichtig, dass die AWO-Werte der Körperschaften und Stiftungen mit vertreten werden. Weitere Ausführungen sind im AWO Verbandsstatut zu finden.

Mitgliederverband

Mitglied werden – individuell aktiv sein

Eine Mitgliedschaft ist individuell gestaltbar. Sie ist ein Gewinn für das Zusammenleben und ein Einstehen für eine solidarische, tolerante, gleichberechtigte, freiheitliche und gerechte Zivilgesellschaft. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit aktiv vor Ort, z. B. in einem Ortsverein oder Kreisverband mitzuwirken. Dazu können Aktivitäten mit politischem Bezug, nachbarschaftliche Hilfe, Angebote für Menschen im Quartier oder auch freizeitorientierte Angebote gehören. Mitglieder können Einfluss auf das gesellschaftliche Handeln in ihren Kommunen und Quartieren nehmen. Eine AWO Mitgliedschaft kann vieles bewegen und dazu beitragen, dass aus Ideen wichtige gesellschaftliche Maßnahmen entstehen.

Mitglieder unterstützen als Aktive Projekte, Angebote und Initiativen oder sie gestalten als Vorstandsmitglieder im Ortsverein, auf Kreis- oder Bezirksebene sozial gerechte Politik aktiv mit und steuern das unternehmerische Handeln der AWO mit Kitas, Seniorenheimen, Beratungsangeboten und vielem mehr.

Neben dem AWO Mitgliederverband bietet die AWO in OWL auch Engagementmöglichkeiten für junge Menschen in unserem Kinder- und Jugendverband, dem AWO Bezirksjugendwerk OWL. Junge Menschen bis zum Alter von 30 Jahren können hier z. B. aktiv politisch mitmischen oder auch im freizeitpädagogischen Bereich als Teamer:innen dabei sein.

Mitmachen und aktiv werden? Kein Problem, in unserer Signal-Gruppe unter dem nebenstehenden QR-Code finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vernetzung zu anderen Mitgliedern. Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt und Informationen

Jessica Winkler

Leitung Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement

(0521) 9216 – 256

jessica.winkler@awo-owl.de