6. Dezember 2024

AWO unterstützt Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Der AWO Bundesverband hat sich gemeinsam mit 73 anderen Verbänden einem Verbändebrief angeschlossen, der die Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien dazu auffordert, dem interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zuzustimmen.

Am 14. November 2024 wurde ein Gesetzentwurf von 236 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Er enthält wesentliche Verbesserungen für ungewollt Schwangere und Ärzt:innen, die wir ausdrücklich unterstützen. Auch wenn der Gesetzesentwurf nicht alle unsere Positionen vollständig aufgreift, stellt er dennoch einen bedeutenden Fortschritt dar.

Auch für uns als AWO in Ostwestfalen-Lippe hat der Gesetzentwurf eine große Bedeutung. Es werden dringend notwendige Gesetzesänderungen eingebracht, die Hürden auf dem Weg zu einer guten Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte abbauen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch absichern:

  • Frühe Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche sollen rechtmäßig werden. Schwangere stehen nicht länger unter Strafandrohung.
  • Der Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sind weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt.
  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.
  • Die Beratungspflicht bleibt bestehen. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entfällt.

Dieses Gesetz ermöglicht, was die strafrechtliche Verankerung bisher verhindert: Ungewollt Schwangere werden endlich besser geschützt und unterstützt. Politik, (Rechts‐)Wissenschaft und Gesellschaft beschäftigen sich seit Jahren mit einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Argumente sind ausgetauscht. Viele Verbände haben ihre fachliche Expertise geteilt. Eine unabhängige Expertinnenkommission hat ihre Empfehlungen abgegeben. Der Gesetzentwurf berücksichtigt verfassungsrechtliche Anforderungen. Die Wählerinnen und Wähler aller Parteien im Bundestag sind mehrheitlich für eine derartige Gesetzesänderung.

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht unsere Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung gerne zur Verfügung.

Michaela Landwehr – Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung
Sabine Eickel – Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung
Katharina Dallmann – Fachreferentin
Elke Lamottke – Bereichsleitung

Der Verbändebrief zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs steht hier zum Download bereit.