4. Oktober 2023
AWO OWL treibt Sanierung voran – Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung zugestimmt
Bielefeld, 4. Oktober 2023. Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Bielefeld einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt, dem das Gericht bereits stattgegeben hat.
Wir sind seit über einem Jahr dabei, Strukturen zu verändern und die Zukunft unseres Bezirksverbands neu zu gestalten. Hier sind wir bereits ein sehr gutes Stück vorangekommen. Wir haben aber jetzt einen Punkt erreicht, an dem unsere zunehmend schwieriger werdende finanzielle und organisatorische Lage ein noch weitergreifendes Handeln erforderlich macht“, sagt der Vorstandsvorsitzende Thomas Euler, der auch im Eigenverwaltungsverfahren zusammen mit seinem Vorstandskollegen Christoph Lützenkirchen handlungs- und weisungsbefugt bleibt. Der Schritt in die Eigenverwaltung bietet die einzige Möglichkeit, um die AWO OWL an die gegenwärtigen internen sowie externen Herausforderungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen.
Im Rahmen der Eigenverwaltung soll nun die nachhaltige Sanierung der AWO OWL im Interesse aller wesentlichen Beteiligten sichergestellt werden. Dazu wird der Vorstand in den nächsten Wochen und Monaten die bereits vorliegenden Pläne konkretisieren und zügig die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen weiter vorantreiben.
Bei dem Vorhaben wird der Bezirksverband ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Andreas Budnik aus der Kanzlei AndresPartner als Generalbevollmächtigten unterstützt. Zusammen mit seinem Team ausgewählter Experten hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet. „Die Eigenverwaltung ist ein bewährtes und effektives Instrument zur Beseitigung von Krisensituationen und zur nachhaltigen Neuaufstellung von Organisationen. In den anstehenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten führen und auf der Grundlage dessen unsere Pläne zur weiteren Sanierung der AWO OWL vorantreiben“, erläutert Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Andreas Budnik die anstehenden Schritte. Er ist überzeugt davon, dass der Bezirksverband gestärkt aus der Krise hervorgehen wird und auch weiterhin als Träger zahlreicher Einrichtungen und Dienste seine Aufgaben als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege innerhalb der AWO in der Region Ostwestfalen-Lippe für eine sozial gerechte Gesellschaft erfüllen kann.
Der Betrieb des überwiegenden Teils der zur AWO OWL gehörigen Einrichtungen und Angebote wird im Eigenverwaltungsverfahren fortgesetzt. „Unsere Aufgabe ist es jetzt, unseren vorliegenden Sanierungsplan im Rahmen der Eigenverwaltung schnellstmöglich umzusetzen‘‘, sagt Vorstandsmitglied Christoph Lützenkirchen. Weitere Unterstützung erhält die AWO OWL von Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, der vom Amtsgericht Bielefeld zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde, um den Vorstand im Verfahren zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren und darüber hinaus auch das Verfahrensziel im Rahmen seiner Möglichkeiten zusammen mit seinem Team aktiv zu unterstützen.
Die insgesamt rund 4.300 Mitarbeitenden der AWO OWL wurden heute bereits über die aktuelle Situation und den weiteren Sanierungskurs informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Auch über diesen Zeitraum hinaus reichen die Finanzmittel aus, um sämtliche Kosten einschließlich Lohn- und Gehaltskosten zu bezahlen.
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Hiervon sind ausdrücklich nicht betroffen alle weiteren Organisationen der Arbeiterwohlfahrt, wie Tochtergesellschaften, Ortsvereine und Kreisverbände in OWL, andere Bezirksverbände in NRW und der Bundesverband.