19. Juni 2026

AWO NRW pocht auf Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Geflüchteten

Klare Forderungen an Innenminister Herbert Reul vor der IMK in Hamburg

Zur 225. Konferenz der Innenminister*innen (IMK), die vom 17. bis 19. Juni in Hamburg stattfindet, ruft die AWO NRW den Innenminister Herbert Reul dazu auf, sich für Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit geflüchteten Menschen stark zu machen. Im Hinblick auf die geplante Abschaffung der unabhängigen Asylverfahrensberatung, der Umsetzung der Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie anhaltender Kriege und Vertreibungen sei der Einsatz für die Rechte Geflüchteter in besonderer Weise notwendig, so der Vorsitzende Michael Scheffler.

Mit Unverständnis blickt die AWO NRW auf die Einstellung der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB), die nun offiziell vom Bundesinnenministerium angekündigt wurde. „Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist der Schlüssel für ein rechtsstaatliches Asylverfahren“, so Scheffler.

Zudem entstehe mit der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen GEAS-Reform ein europarechtlicher Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft in allen Stadien des Asylverfahrens. Die AWO NRW sieht diese Anforderungen allein durch eine unabhängige Asylverfahrensberatung erfüllt und fordert deren Erhalt und Ausbau. Wenn künftig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich eine Rechtsauskunft erfolgen solle, drohe aus Sicht der AWO ein Interessenkonflikt zwischen „Beratung“ und „Entscheidung“. Eine unzureichende Kenntnis und Einschätzung der eigenen Situation werde darüber hinaus die Asylverfahren nicht beschleunigen, da mit einem Anstieg von Klagen gegen Entscheidungen zu rechnen sei.

Auch die Umsetzung des GEAS-Anpassungsgesetzes auf Landesebene muss konsequent menschenrechtsorientiert erfolgen. Schutzbedarfe vulnerabler Personen müssten frühzeitig erkannt und wirksame Schutzmaßnahmen sichergestellt werden. Dazu gehören differenzierte Unterbringung, gesicherter Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung sowie verfahrensrechtliche Garantien. Nordrhein-Westfalen sollte sich daher für bundesweit verbindliche Mindeststandards im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten einsetzen.

Kritisch bewertet die AWO NRW zudem Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Unterbringungseinrichtungen sowie Pläne zur Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren. Diese drohen den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erheblich zu erschweren.

Darüber hinaus spricht sich die AWO NRW für bundesweite Abschiebestoppregelungen für jesidische sowie iranische Geflüchtete aus. Die jesidische Gemeinschaft wurde 2014 im Irak Opfer eines Völkermords, der durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ verübt wurde. Der Deutsche Bundestag hat den Völkermord im Januar 2023 ausdrücklich anerkannt wurde. Bis heute sind die Sicherheitsverhältnisse in den jesidischen Siedlungsgebieten im Irak und in Syrien instabil und die Infrastruktur vielerorts zerstört. Auch im Iran ist die Menschenrechtslage durch schwere, systematische und anhaltende Verletzungen fundamentaler Rechte geprägt.

„Die IMK steht in der Verantwortung, rechtsstaatliche Standards und menschenrechtliche Verpflichtungen auch in Zeiten politischer Zuspitzung zu sichern. Ein funktionierendes Asylsystem braucht unabhängige Beratung, wirksamen Schutz vulnerabler Personen und verlässliche Bleibeperspektiven – insbesondere für gefährdete Gruppen. Wir fordern, dass sich Nordrhein-Westfalen auf der Bundesebene klar für den Erhalt rechtsstaatlicher Garantien und gegen weitere Einschränkungen der Rechte Geflüchteter einsetzt ,“ so Michael Scheffler.